Schließen

Mythen rund ums Hochwasser: Was wirklich stimmt – und was nicht

Hochwasser, Starkregen, Rückstau – viele Menschen glauben, gut vorbereitet zu sein. Doch in der Praxis zeigt sich oft: Fehlannahmen führen zu falscher Sicherheit. Dieser Beitrag räumt mit den häufigsten Mythen rund ums Hochwasser auf und zeigt anhand konkreter Beispiele, worauf es wirklich ankommt.

Mythos 1: „Mein Haus liegt nicht am Fluss – ich bin sicher.“

Ein weitverbreiteter Irrtum. Die meisten Schäden durch Überflutung entstehen heute nicht mehr durch Flüsse, sondern durch lokale Starkregenereignisse. Innerhalb weniger Minuten können große Wassermengen niedergehen, die Kanalisation überlasten und Wasser über Lichtschächte, Kellerfenster oder Garageneinfahrten ins Gebäude drücken.

Mythos 2: „Die Feuerwehr pumpt im Notfall kostenlos.“

Feuerwehren sind in erster Linie für den Schutz von Menschenleben und die Abwehr akuter Gefahren zuständig. Das Auspumpen von Kellern nach Starkregen zählt nicht automatisch dazu – und kann kostenpflichtig sein. Zudem fehlt im Ernstfall oft die Kapazität, um alle betroffenen Haushalte rechtzeitig zu erreichen.

Beispiel aus der Realität:
Die Feuerwehr hilft bei akuter Gefahr – kann aber nicht flächendeckend bei Starkregenereignissen überall vor Ort sein. Bei Wetterkapriolen wie in Osnabrück (Oktober 2010) oder Regensburg (Juni 2024) war die Kanalisation überlastet, und viele Haushalte mussten selbst aktiv werden.

Mythos 3: „Rückstau ist das gleiche wie Überflutung.“

Falsch. Rückstau bezeichnet das Eindringen von Wasser über das verbundene Rohrleitungssystem – etwa durch Toiletten, Duschen oder Bodenabläufe. Überflutung hingegen erfolgt von außen, z. B. durch Fenster, Türen oder Lichtschächte. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Wahl der Schutzmaßnahmen.

Unterschied in der Praxis:
Überflutung erfolgt von außen – z. B. über Kellerfenster oder Lichtschächte. Rückstau hingegen kommt aus dem Kanal über Toiletten und Abflüsse. Ganz eklig wird es wenn Abwasser aus dem WC sprudelt, weil keine Rückstausicherung vorhanden ist. Das will niemand zuhause sehen.

Mythos 4: „Ein Rückstauverschluss reicht als Schutz.“

Nur bedingt. Rückstauverschlüsse können bei kleineren Ereignissen helfen – aber sie blockieren auch den Abfluss aus dem Gebäude. Wird während eines Rückstaus z. B. die Toilette benutzt, kann es zu einem Wasseraustritt im Keller kommen. Zudem sind Rückstauverschlüsse nicht für fäkalienhaltiges Abwasser geeignet und dürfen laut Norm nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Praxisbeispiel:
Ein Rückstauverschluss kann bei Starkregen versagen, wenn er nicht regelmäßig gewartet wird oder wenn während des Rückstaus Wasser im Gebäude genutzt wird. In einem animierten Beispiel wird gezeigt, wie Toilettenbenutzung während des Rückstaus aus dem Kanal zu Wasseraustritt im Keller führt.

Mythos 5: „Versicherung zahlt im Schadensfall sowieso.“

Nur wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Die reguläre Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Rückstau oder Starkregen nicht automatisch ab. Wichtig ist auch, dass technische Schutzmaßnahmen vorhanden und gewartet sind – sonst kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Mythos 6: „Technik schützt mich zu 100 %.“

Ein gefährlicher Trugschluss. Einen absoluten Schutz gibt es nicht – weder durch Rückstausicherungen noch durch Hebeanlagen. Aber: Wer baulich vorsorgt, regelmäßig wartet und Frühwarnsysteme nutzt, kann das Risiko deutlich reduzieren und Schäden minimieren.

Fazit: Aufklärung schützt

Viele Schäden entstehen nicht durch fehlende Technik, sondern durch falsche Annahmen. Wer die Unterschiede zwischen Rückstau und Überflutung kennt, Normen beachtet und sich nicht auf Mythen verlässt, ist besser vorbereitet – und schützt, was wichtig ist.

Schreibe einen Kommentar

Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *